UNSERE DGUV VORSCHRIFT 70

SERVICELEISTUNG


Die Unfallverhütungsvorschriften sollte auch im Fuhrpark nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Besonders zentral ist die DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge (ehemals BGV d29 / UVV).

Werden die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen.


Wir freuen uns auf ihre Anfrage:

06222-30 70 90

werkstatt@auto-duempelfeld.de


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