UNSERE DGUV VORSCHRIFT 70
SERVICELEISTUNG
Die Unfallverhütungsvorschriften sollte auch im Fuhrpark nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Besonders zentral ist die DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge (ehemals BGV d29 / UVV).
Werden die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen.
Wir freuen uns auf ihre Anfrage:
06222-30 70 90